Seit dem 1. Oktober 2016 haben gesetzlich Versicherte, die mindestens drei Arzneimittel anwenden, das Recht auf einen Medikationsplan, der die Sicherheit der Einnahme verstärkt. Der Plan wird vom Arzt erstellt und kann in der Apotheke aktualisiert werden. Für Patienten hat der Deutsche Apothekerverband ein Merkblatt gestaltet, welches einen Überblick über die wichtigsten Funktionen sowie Hinweise zur Handhabung des Plans gibt.
Alle Infos zum neuen Medikationsplan im Merkblatt des DAV:
http://bit.ly/2dnT5l0